Beauftragter & Schulreferent
Der „Synodalbeauftragte für den Religionsunterricht im Saarland“ (EKP) und der „Schulreferent“ (EKiR)
- kümmern sich gemeinsam um die Belange des evangelischen Religionsunterrichtes an allen allgemeinbildenden Schulen im Saarland
- haben landeskirchlich getrennte Zuständigkeitsbereiche im Hinblick auf die kirchliche Unterrichtserlaubnis (Vocatio/Vokation) und fachaufsichtliche Fragen
- tragen Sorge, dass der evangelische Religionsunterricht ausreichend stattfindet
- führen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Religionslehrerinnen und Religionslehrer durch
- beraten die Lehrerinnen und Lehrer in Fragen religionspädagogischer Literatur (Schulbücher, Medien, Unterrichtsmaterialien)
- begleiten Lehrerinnen und Lehrer und Pfarrerinnen und Pfarrer bei der Gestaltung des Religionsunterrichtes
- sind die Kontaktstelle zwischen Synoden und Kirchengemeinden zu den Schulen und zum Bildungsministerium des Saarlandes
