Beauftragter & Schulreferent

Der „Synodalbeauftragte für den Religionsunterricht im Saarland“ (EKP) und der „Schulreferent“ (EKiR)

  • kümmern sich gemeinsam um die Belange des evangelischen Religionsunterrichtes an allen allgemeinbildenden Schulen im Saarland
  • haben landeskirchlich getrennte Zuständigkeitsbereiche im Hinblick auf die kirchliche Unterrichtserlaubnis (Vocatio/Vokation) und fachaufsichtliche Fragen
  • tragen Sorge, dass der evangelische Religionsunterricht ausreichend stattfindet
  • führen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Religionslehrerinnen und Religionslehrer durch
  • beraten die Lehrerinnen und Lehrer in Fragen religionspädagogischer Literatur (Schulbücher, Medien, Unterrichtsmaterialien)
  • begleiten Lehrerinnen und Lehrer und Pfarrerinnen und Pfarrer bei der Gestaltung des Religionsunterrichtes
  • sind die Kontaktstelle zwischen Synoden und Kirchengemeinden zu den Schulen und zum Bildungsministerium des Saarlandes