Konfessionell-Kooperativer-Religionsunterricht

Grundlage
Die evangelischen Kirchen und die katholischen Bistümer im Saarland haben am 1. Juli 2021 eine Vereinbarung unterschrieben, in der sie ihren Willen bekunden, dass der Religionsunterricht künftig auch kooperativ in gemischt-konfessionellen Gruppen erteilt werden kann, wenn die Schulen dies wünschen.
Die rechtliche Grundlage für die Umsetzung im Saarland ist durch den Erlass über die Teilnahme konfessionsfremder oder konfessionsloser Schüler*innen am Religionsunterricht und über die konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht vom 25.08.2021 geschaffen worden. Den Erlasstext haben wir für Sie über das folgende Foto verlinkt.

Konzeption

Die Einführung eines konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts verfolgt nicht das Ziel, den schulorganisatorischen Aufwand eines Unterrichts in konfessioneller Trennung zu verringern und ist somit kein Sparbeitrag. Er bleibt auch in konfessioneller Kooperation ein Unterricht in der inhaltlichen Verantwortung der Kirchen und ist Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung. Eine Zustimmung jedes Elternteils ist deshalb nicht erforderlich, eine Abmeldung weiterhin möglich.
Die evangelische Lehrkraft (mit Vocatio) und die katholische Lehrkraft (mit Missio) unterrichten nach ihrem konfessionellen Lehrplan, die neue Situation einer konfessionell heterogenen Lerngruppe führt nicht zu anderen oder weniger Inhalten, macht aber eine zusätzliche didaktische Reflexion erforderlich.
Keinesfalls werden konfessionell kontroverse Themen (Eucharistie, Reformation etc.) ausgelassen oder Unterschiede nivelliert. Sie bieten im Gegenteil die Möglichkeit, die eigene Konfession im Spiegel der anderen und die andere Konfession im Dialog besser zu verstehen.
Ein Religionsunterricht im Klassenverband, der „nur ethische Themen“ behandelt, ist ausdrücklich nicht gemeint! Der Markenkern des Religionsunterrichts bleibt auch in konfessioneller Kooperation unverändert.
Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht versteht die heterogene Lerngruppe als Chance und bahnt dialogische Kompetenzen an. Als „kleines Fach der großen Fragen“ leitet auch er die individuelle und gemeinsame Suche nach den Antworten an und begleitet Schüler*innen auf ihrem Weg dahin.
Unterrichtsphasen in konfessioneller Trennung sind möglich. Insbesondere für Angehörige der Konfession, die die Minderheit darstellen, sind sie möglicherweise sogar empfehlenswert.

Verfahren

Schulen, die konfessionell-kooperativen Religionsunterricht einführen wollen, benötigen einen zustimmenden Beschluss der Fachkonferenzen Evangelische und Katholische Religion. Auch eine Stellungnahme der Schulkonferenz ist erforderlich. Die Schulleitung stellt sodann einen Antrag beim Ministerium, dem die Zustimmung der Fachkonferenz(en), die Stellungnahme der Schulkonferenz und die Begründung / die Motivation des Antrags beiliegen. Das Ministerium holt die Zustimmung der kirchlichen Behörden ein und entscheidet anschließend über den Antrag. Im ersten Halbjahr erarbeitet die Schule einen Arbeitsplan für den konfessionellkooperativen Religionsunterricht. Dabei kann sie von der kirchlichen Fachberatung unterstützt
werden.

Unterrichtsformate

Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht kann in einer oder mehreren Doppeljahrgangsstufen (5/6, 7/8 und 9/10) in einzelnen oder allen Lerngruppen eingeführt werden.
Ein Wechsel der Lehrkraft ist notwendig, damit Schüler*innen die authentische Sicht beider
Konfessionen wahrnehmen können. Wann er erfolgt, entscheidet die Schule.