Information zu Ihrer Vocatio/Vokation im Saarland

Sie studieren Ev. Religion auf Lehramt und beginnen bald Ihr Referendariat? Sie werden als studentische Kraft noch vor dem Referendariat auf Vertragsbasis Ev. Religion unterrichten? Sie haben das Referendariat bereits erfolgreich beendet und möchten dauerhaft Ev. Religion unterrichten? Sie unterrichten als ausgebildete Lehrkraft anderer Fächer an saarländischen Schulen und möchten die Qualifikation und Lehrbefugnis für Ev. Religion erhalten?

Dann heißt Ihr Ziel (vorläufige) Vocatio bzw. Vokation.

Aber warum zwei Namen und zwei Zuständigkeiten?

Durch das Saarland verläuft eine alte Ländergrenze von 1815, nämlich zwischen Preußen und Bayern. Diese Grenze entspricht heute ungefähr der Grenze des Saar-Pfalz-Kreises zu den übrigen Landkreisen bzw. zum Regionalverband Saarbrücken. Als Deutschland nach dem 2. Weltkrieg politisch neu geordnet wurde, blieben die kirchlichen Gebiete weitgehend so wie sie waren. Daher gehört die ehemals bayrische Saarpfalz heute zur Evangelischen Kirche der Pfalz (EKP) mit Sitz in Speyer. Die ehemals preußische Rheinprovinz, also das restliche Saarland, gehört zur Ev. Kirche im Rheinland (EKiR) mit Sitz in Düsseldorf. In Speyer sagt man Vocatio, in Düsseldorf sagt man Vokation. …und meint aber dasselbe, nämlich die unbefristete und nicht an eine bestimmte Schule gebundene kirchliche Unterrichtserlaubnis im Fach Ev. Religion. Einmal erteilte Vokationen werden gegenseitig anerkannt.

Aber je nachdem, wo Ihre Stammschule liegt, haben Sie Ihre Vocatio/Vokation entweder in Speyer oder in Düsseldorf zu erwerben.

Wambe78, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

Die ehemalig preußisch-bayrische Grenze im Wald zwischen Sulzbach und St. Ingbert.

Der alte Grenzstein Nr. 7 steht heute noch.

Das Ev. Schulreferat Saarland hilft Ihnen gerne, herauszufinden, wohin Ihre Schule (bzw. Ihr Wohnort) gehört. Alles „Offizielle“ liegt aber beim jeweiligen Landeskirchenamt.
  • Studierende benötigen für das schulfachliche Berufspraktikum keine kirchliche Lehrerlaubnis, jedoch für eine vertragliche eigenverantwortliche Lehrbeschäftigung vor Beginn des Referendariats. 
  • Referendarinnen und Referendare benötigen eine vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis. Auch diese erteilen die Landeskirchen. Wenn Sie Ihr Studium nun gerade beenden/beendet haben und noch gar nicht wissen, an welcher Schule Sie im Referendariat eingesetzt werden, dann beantragen Sie die vorläufige Vokation/Vocatio bei der Landeskirche, zu der Ihr Wohnsitz (oder die langjährige Heimatgemeinde) gehört.
  • Lehrkräfte nach der Ausbildung benötigen dann die endgültige Vokation/Vocatio. Dazu ist eine Tagung zu besuchen, die von der jeweiligen Landeskirche angeboten wird. Näheres dazu weiter unten.
  • Lehrkräfte in Grundschule, BBS oder allgemeinbildenden Schulformen bis Sek. I ohne theologische Qualifikation oder mit Theologiestudium, aber ohne Referendariat in Ev. Religion können ebenfalls die Vokation / Vocatio erwerben. Dazu bieten unterschiedliche Institute Qualifikationskurse an, so das Ev. Schulreferat Saarland. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir helfen gerne weiter.

Was muss ich vorlegen und wo gibt es nun die nötigen Informationen?

Die Evangelische Kirche im Rheinland und das Pädagogisch-Theologische Institut Wuppertal informieren über alle Fragen zur Vokation hier:

Die Evangelische Kirche der Pfalz und das EFWI-Landau informieren über alle Fragen der Vocatio hier:

Und wenn jetzt noch Fragen offen geblieben sind, rufen Sie gerne an oder mailen an das Ev. Schulreferat Saarland. Wir helfen gerne weiter!